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Noch ist die Versteigerung des 700 MHz-Spektrums nicht abgeschlossen, bereitet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur eine Regelung zur Entschädigung von Nutzern drahtloser Produktionsmittel, wie Mikroports, vor.
Wir erinneren uns mit gemischten Gefühlen an die letzte „Billigkeitsrichtlinie“, welche nach der Versteigerung im Jahr 2009 mit vielen bürokratischen Hürden versehen war und nur auf Grund vieler Einsprüche nachträglich geändert wurde.
Um die schlechten Erinnerungen zu vermeiden, soll die neue Richtline auch einen neuen Namen bekommen: Ausgleichszahlung!
Wichtig ist: Voraussetzung für eine Entschädigung ist eine gültige Lizenz der BNetzA für den 700 MHz-Bereich.
Ist es möglich nachträglich eine Genehmigung zu erhalten, um Zahlungen beantragen zu können?
Ja.
Bis Ende März können alle Eigentümer drahtloser Werkzeuge (PMSE) nachträglich eine Genehmigung bei der BNetzA beantragen.
Ab 1. April ist dies nicht mehr möglich.
Wer also Funkstrecken im 700 MHz-Bereich betreibt, ohne eine Lizenz bei der BNetzA erworben hat, sollte jetzt schnell handeln.
Weitere Einzelheiten einer künftigen Entschädigungsregelung sind noch in der Diskussion.
Wie stellt man einen Antrag?
Die Einzelzuteilung für drahtlose Mikrofone oder Rückstrecken (IEM) erfolgt auf Antrag, der an die Bundesnetzagentur gerichtet werden muss.
Ein Antragsformular ist hier erhältlich: Antrag – Durchsagefunk