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In einer Mitteilung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur weist darauf hin, dass Anträge auf Ausgleichszahlungen (Entschädigung) für Produktionsmittel, die auf Grund veränderter Frequenzzuteilungen nicht mehr genutzt werden können, nach wie vor gestellt werden können.
In der Mitteilung heißt es:
Das BMVI hat auf dieser Grundlage am 18. September 2015 eine Richtlinie erlassen, nach der Ausgleichszahlungen an Nutzer drahtloser Produktionsmittel (PMSE) im Frequenzbereich 470 – 790 MHz gewährt werden. Grundsätzlich anspruchsberechtigt sind PMSE- Nutzer mit Zuteilungen im Bereich 694 – 790 MHz sowie, bei künftig nicht mehr ungestörter Nutzung, Nutzer mit Zuteilungen im Bereich 470 – 694 MHz.
Die Ausgleichszahlungen werden in einem Antragsverfahren geleistet, das durch die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) durchgeführt wird. Seit Beginn des Verfahrens am 1. Januar 2016 konnte erfreulicherweise die weit überwiegende Anzahl der bislang gestellten Anträge positiv beschieden und entsprechende Mittel zeit- nah ausgezahlt werden.
Die BAV informiert auf ihrer Website ausführlich über die Vorausset- zungen sowie den Ablauf des Verfahrens und bietet die Möglichkeit, den Richtlinientext abzurufen. Darüber hinaus können potenzielle Antragsteller die zuständigen Mitarbeiter der BAV telefonisch kontaktieren, um Einzelfragen zu klären.
Informationen finden Antragsteller unter folgendem Weblink:
https://www.bav.bund.de/DE/3 Aufgaben/5_Ausgleichszahlungen/l PMSE/PMSE node.html