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Das Bundeskabinett hat am 7. Januar Beschlüsse zur Übernahme der europäischen Reform des Vergaberechts beschlossen.
Damit folgt die Bundesregierung der EU Vorgabe alle drei Richtlininen zum Vergaberecht bis zum 16. April 2016 umzustzen, sie lauten:
• die Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe,
• die Richtlinie über die Vergabe von Aufträgen in den Bereichen Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (Sektoren) und
• die neue Richtlinie über die Vergabe von Konzessionen.
Die EU-Vergaberechtsmodernisierung zielt darauf ab, das Regelwerk für die Vergaben entsprechend den aktuellen Bedürfnissen des fortschreitenden Binnenmarktes weiter zu entwickeln und innerhalb der Europäischen Union stärker zu vereinheitlichen.
Als Ziele nennt die Bundesregierung :
• Struktur und Inhalt des deutschen Vergaberechts müssen einfach und anwenderfreundlich sein.
• Eine wirtschaftliche Beschaffung wird durch Wettbewerb, Transparenz und Nicht-diskriminierung sichergestellt.
• Soziale, ökologische und innovative Aspekte sollen im Einklang mit dem Wirtschaftlichkeitsgrundsatz gestärkt werden.
• Kommunale Handlungsspielräume sollen erhalten bleiben.
• Der bürokratische Aufwand für Auftraggeber und Auftragnehmer soll so gering wie möglich gehalten werden.
• Öffentliche Aufträge im Inland und im EU-Ausland sollen für deutsche Unternehmen gleichermaßen attraktiver werden. Europa- und bundesweit soll das Vergabeverfahren daher möglichst einheitlich sein.
• Kleine und mittlere Unternehmen dürfen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge nicht benachteiligt werden.
• Ein weitgehend digitalisierter Beschaffungsprozess wird angestrebt.
• Wirtschaftsdelikten muss wirksam entgegengewirkt werden.
• Die EU-Richtlinien werden „eins zu eins“ in das deutsche Recht umgesetzt.
Die Umsetzung des Modernisierungspakets bietet die Chance, die komplexe Struktur des deutschen Vergaberechts zu reformieren.